Musikschullehrer*in (m/w/d) Fachbereich Zupfinstrumente in der Rheinischen Hochschule
Ehrenfeld, DE
Bei der Rheinischen Musikschule der Stadt Köln ist zum 01.11.2025 eine Stelle als
Musikschullehrer*in (m/w/d)
im Fachbereich Zupfinstrumente befristet zu besetzen.
Die Rheinische Musikschule bietet mit über 350 engagierten Lehrkräften an acht Regionalschulen über 10000 Unterrichtsplätze in 18 Fachbereichen an und ist die wichtigste außerschulische musikalische Bildungseinrichtung in Köln. Neben dem traditionellen Unterricht, zu dem auch die Tanzakademie und die Musikzweige am Humboldt-Gymnasium und dem Stadtgymnasium Porz gehören, gestaltet Sie an inzwischen mehr als 100 allgemeinbildenden Schulen und Kindertagesstätten musikalische Angebote.
Ein Job, der Sie begeistert!
Sie…
- erteilen instrumentalen Einzel- und Gruppenunterricht in allen Alters- und Leistungsstufen an mehreren Regionalschulen im Rahmen des Lehrplans des Verbands deutscher Musikschulen.
- gestalten das Musikschulleben durch inhaltliche Beteiligung an Konferenzen und Veranstaltungen.
- nehmen an Veranstaltungen, Konzerten, Fort- und Weiterbildungen der Rheinischen Musikschule teil.
Ihr Profil, das zu uns passt!
Sie verfügen über…
- Ein abgeschlossenes Musikhochschulstudium im Fach E-Gitarre vorzugsweise mit pädagogischem Schwerpunkt oder eine vergleichbare Qualifikation.
Hierüber sollten Sie verfügen:
Sie…
- sind innovationsfähig und in der Lage, innovative Unterrichtskonzepte zu entwickeln.
- zeigen Lern- und Leistungsbereitschaft und handeln zielorientiert.
- weisen Kommunikations- und Argumentationsfähigkeit auf.
- verfügen über digitale Kompetenz.
- verfügen über Genderkompetenz und Diversitätsüberzeugung.
- sind mit verschiedenen, auch aktuellen pädagogischen Konzepten sowie den musikalischen und musikpädagogischen Diskursen vertraut.
Freuen Sie sich auf …
Die Stelle ist für Tarifbeschäftigte nach Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) bewertet. Wenn Sie kein abgeschlossenes Musikstudium besitzen, jedoch aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen die Tätigkeit von Musikschullehrer*innen ausüben, erfolgt Ihre Eingruppierung in E9a TVöD.
Die Eingruppierung erfolgt gemäß den tariflichen Regelungen.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 9,00 Jahreswochenstunden.
Die Stelle ist vom 01.11.2025 bis zum 31.08.2026 befristet.
> Weitere Gründe, die für uns als Arbeitgeberin sprechen, finden Sie hier
… wir freuen uns auf Sie!
Telefonische Auskunft zum Aufgabengebiet erteilt der Direktor der Rheinischen Musikschule, Herr Dr. Fischer, Telefon 0221/221-95005.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter der Kennziffer 0861/25_JaBr bis spätestens 04. November 2025 mit mindestens folgenden Unterlagen:
- Motivationsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis Studium
- Arbeitszeugnis/se
- gegebenenfalls Nachweis über eine Schwerbehinderung
an:
Stadt Köln- Die Oberbürgermeisterin
Rheinische Musikschule Köln
Vogelsanger Str. 28-32
50823 Köln
oder per E-Mail an das Postfach: musikschule@stadt-koeln.de
Ihr Einsatzort
Köln-Ehrenfeld
Wir fördern aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vielfalt aller Menschen in der Verwaltung.
Daher begrüßen wir Bewerbungen von People of Color, Menschen aller Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten, aller Altersgruppen sowie Menschen mit Behinderung. Ebenso freuen wir uns auf Bewerbungen von Personen mit familiärer Migrations-, insbesondere Fluchtgeschichte.
Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY - Engagement für Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie des Zusatzprädikats DIVERSITY und des Zertifikats audit berufundfamilie – Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Wir bieten flexible Arbeitszeiten und -formen, die auch mit mobilem Arbeiten kombiniert werden können. Diese orientieren sich an den verschiedenen Lebensmodellen und den persönlichen und dienstlichen Belangen.
Wir unterstützen als öffentliche Arbeitgeberin mit unserer Inklusionsvereinbarung das Ziel, behinderte, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Weitere Informationen:
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