Musikschullehrer*in (m/w/d) Fach Fagott in der Rheinischen Musikschule

Arbeitszeit:  7 Jahreswochenstunden
Standort: 

Ehrenfeld, DE

Stellenbewertung:  EG 9b
Bewerbungsfrist:  03.11.2025
Bewerbungsfrist:  20.10.2025

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Bei der Rheinischen Musikschule der Stadt Köln ist zum 15.12.2025 die Stelle eines*einer


Musikschullehrer*in (m/w/d)


im Fachbereich Blasinstrumente für das Fach Fagott befristet zu besetzen.

 

Die Rheinische Musikschule bietet mit über 350 engagierten Lehrkräften an acht Regionalschulen über 10000 Unterrichtsplätze in 18 Fachbereichen an und ist die wichtigste außerschulische musikalische Bildungseinrichtung in Köln. Neben dem traditionellen Unterricht, zu dem auch die Tanzakademie und die Musikzweige am Humboldt-Gymnasium und dem Stadtgymnasium Porz gehören, gestaltet Sie an inzwischen mehr als 100 allgemeinbildenden Schulen und Kindertagesstätten musikalische Angebote.

Ein Job, der Sie begeistert!

Sie

 

  • erteilen instrumentalen Einzel- und Gruppenunterricht in allen Alters- und Leistungsstufen an mehreren Regionalschulen im Rahmen des Lehrplans des Verbands deutscher Musikschulen.
  • gestalten das Musikschulleben durch inhaltliche Beteiligung an Konferenzen und Veranstaltungen.
  • nehmen an Veranstaltungen, Konzerten, Fort- und Weiterbildungen der Rheinischen Musikschule teil.

Ihr Profil, das zu uns passt!

Sie verfügen über…

 

  • ein abgeschlossenes musikpädagogisches Studium (FH-Diplom oder Bachelor) mit dem Hauptfach Fagott

 

Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.03.2020 für diese Stelle die Regelungen des Masernimpfschutzgesetzes einschlägig sind.

 

Hierüber sollten Sie verfügen:

 

Sie…

 

  • sind innovationsfähig und in der Lage, innovative Unterrichtskonzepte zu entwickeln.
  • zeigen Lern- und Leistungsbereitschaft und handeln zielorientiert.
  • weisen Kommunikations- und Argumentationsfähigkeit auf.
  • verfügen über digitale Kompetenz.
  • verfügen über Genderkompetenz und Diversitätsüberzeugung.
  • sind mit verschiedenen, auch aktuellen pädagogischen Konzepten sowie den musikalischen und musikpädagogischen Diskursen vertraut.

Freuen Sie sich auf …

Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 9b TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).

 

Die Eingruppierung erfolgt gemäß den tariflichen Regelungen.

 

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 7,00 Jahreswochenstunden.

 

Die Stelle ist bis zum 28.02.2026 befristet.

 

> Weitere Gründe, die für uns als Arbeitgeberin sprechen, finden Sie hier

> Weitere Informationen zur Entgelttabelle

… wir freuen uns auf Sie!

Telefonische Auskunft zum Aufgabengebiet erteilt Ihnen gerne der Direktor der Rheinischen Musikschule, Herr Dr. Fischer, Telefon 0221 / 221-95005.

 

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter der Kennziffer 0856/25_JaBr  bis spätestens 03. November 2025 mit mindestens folgenden Unterlagen:

 

  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis Studium
  • Arbeitszeugnis/se
  • gegebenenfalls Nachweis über eine Schwerbehinderung

 

an:

 

Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Rheinische Musikschule Köln

Vogelsanger Str. 28-32

50823 Köln

 

oder per E-Mail an das Postfach: musikschule@stadt-koeln.de

Ihr Einsatzort

Köln-Ehrenfeld

 

Wir fördern aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vielfalt aller Menschen in der Verwaltung.

 

Daher begrüßen wir Bewerbungen von People of Color, Menschen aller Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten, aller Altersgruppen sowie Menschen mit Behinderung. Ebenso freuen wir uns auf Bewerbungen von Personen mit familiärer Migrations-, insbesondere Fluchtgeschichte.

 

Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY - Engagement für Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie des Zusatzprädikats DIVERSITY und des Zertifikats audit berufundfamilie – Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

Wir bieten flexible Arbeitszeiten und -formen, die auch mit mobilem Arbeiten kombiniert werden können. Diese orientieren sich an den verschiedenen Lebensmodellen und den persönlichen und dienstlichen Belangen.

 

Wir unterstützen als öffentliche Arbeitgeberin mit unserer Inklusionsvereinbarung das Ziel, behinderte, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

 

 

Weitere Informationen:

 

> Unsere Stellenangebote im Überblick

 

> Ausbildung und Karriere bei der Stadt Köln

 

> Datenschutzerklärung zum Bewerbungsverfahren